Entwurf zur Messenger-Überwachung: Zerbes sieht "hohes Niveau"

Ob es mit der Messenger-Überwachung noch etwas wird, dürfte an den Neos liegen. Am Dienstag, dem letzten Tag der Begutachtungsfrist, teilte der kleinste Koalitionspartner mit, man sei noch nicht von der Verfassungskonformität des Entwurfs überzeugt. Heute darauf angesprochen, zeigte sich Parteichefin Beate Meinl-Reisinger zuversichtlich, dass diese noch erreicht werde.

"Das Wesen einer Begutachtungszeit besteht genau darin, dass man Verbesserungen vornimmt zum ersten Vorschlag", sagte Meinl-Reisinger. Zuvor kam scharfe Kritik, unter anderem von Amnesty International und der Datenschutz-NGO epicenter.works.
Der Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ) bemängelte, dass es zu Verletzungen des journalistischen Quellenschutzes bzw. des Redaktionsgeheimnisses kommen könnte. "Da sind einige Punkte gekommen, und die werden wir uns anschauen", so Meinl-Reisinger.
ÖVP und SPÖ "völlig unaufgeregt"
Keinen Grund für koalitionäre Verstimmungen sah SPÖ-Obmann und Vizekanzler Andreas Babler: "Wir werden das völlig unaufgeregt diskutieren", sagte er, vor dem Ministerrat danach gefragt.
Wie auch ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gab er sich überzeugt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Jörg Leichtfried (SPÖ), Staatssekretär im Innenministerium, erklärte im Ö1-"Morgenjournal", dass man während der Begutachtung schon einige Verbesserungen etwa zum Schutz des Berufsgeheimnisses vorgenommen habe.

MEINL-REISINGER / BABLER / TANNER
Zerbes sieht bei Entwurf ein "hohes Niveau"
Unterdessen veröffentlichte das Innenministerium ein Update zum Ende der Begutachtungsphase. Auch die Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes hat inzwischen eine Stellungnahme abgegeben. Sie weist eingangs darauf hin, dass sie zwar seit 2023 Mitglied der "Unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz" ist, die Äußerung aber allein auf eigenen Überlegungen beruhe.
Der geplante Eingriff sei schwer, daran lässt Zerbes keinen Zweifel - entscheidend seien aus ihrer Sicht folgende Kriterien: Das Gewicht des Anlasses, die zeitliche und gegenständliche Beschränkung, die Kontrolle durch unabhängige Organe, die Protokollierung der einzelnen Schritte und (nachträgliche) Transparenz gegenüber Betroffenen und die Beschränkung einer Weiterverarbeitung bis hin zur Löschungspflicht.
Sie widerspricht dem Einwand vieler Experten, wonach eine Spähsoftware das gesamte Handy auslesen würde. Der Entwurf sehe "keine vollständige heimliche Auslesung diverser IT-Geräte vor", schreibt Zerbes. Vielmehr sei er eng auf die Überwachung von "Nachrichten und Informationen" beschränkt. Die aus verfassungsrechtlicher Sicht entscheidende Vorgabe an die Zielgenauigkeit sei damit gestellt.
Auch die Vorgabe einer unabhängigen Aufsicht und Transparenz sei laut Zerbes gegeben. "Damit wurde ein meines Erachtens praktikables Konzept entworfen, Missbräuchen, da sie aus den Protokolldaten sichtbar werden, vorzubeugen. Ein bewusster Einsatz entgegen den Vorgaben wäre als Amtsmissbrauch."
Abschließend hält die Strafrechtsprofessorin fest, dass der Entwurf ein "hohes Niveau" erreiche, was die genannten Kriterien eines rechtsstaatskonformen Eingriffs betriffe.
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