Baby schwer misshandelt: 18 Monate bedingte Haft für Mutter

Landesgericht Korneuburg von außen
Säugling aus Gänserndorf schwer verletzt: Vater wurde von Vernachlässigungs-Vorwurf freigesprochen. Nicht rechtskräftig.
  • Eltern vor Gericht wegen Misshandlung ihres Babys, Mutter schuldig gesprochen, Vater freigesprochen.
  • Mutter wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, Urteile nicht rechtskräftig.
  • Baby entwickelt sich in Pflegefamilie gut, keine bleibenden Schäden laut Staatsanwältin.

Eine 21-Jährige aus dem Bezirk Gänserndorf soll ihren wenige Wochen alten Sohn im Sommer 2023 grob angefasst und geschüttelt haben. Dadurch hat das Baby Gehirnblutungen und Knochenbrüche erlitten. Sie musste sich am Landesgericht Korneuburg wegen schwerer Körperverletzung verantworten und wurde schuldig gesprochen. 

Der Vater (25) stand ebenfalls vor Gericht, ihm wurde Quälen und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Die Mutter, eine Tschechin, wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig

Was wurde dem Ehepaar konkret vorgeworfen? Im Juni 2023 war der Säugling erst wenige Wochen alt, als er Blutungen zwischen harter Hirnhaut und Gehirn sowie Serienrippenbrüche erlitt. Hinzu kamen Netzhautblutungen und Blutunterlaufungen am Körper sowie Brüche beider Ober- und Unterschenkel

Dies soll nicht der einzig Vorfall dieser Art gewesen sein. Der Mutter wird laut Strafantrag vorgeworfen, ihren Sohn zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 grob angegriffen und geschüttelt zu haben. Im Februar des Vorjahres soll sie ihm den Oberarm so stark verdreht haben, dass er brach. Obwohl er wusste, dass seine Frau mit dem Baby überfordert ist, soll der Syrer sie mit ihm alleine gelassen haben. Den Jugendwohlfahrtsträger oder Verwandte dürfte er nicht informiert haben, so der Vorwurf. 

Beide Angeklagte bekannten nicht schuldig und bestritten im Einzelrichterverfahren die Vorwürfe. "Ich würde niemals im Leben einem Kind wehtun“, gab die 21-Jährige zu Protokoll, die den Hauptteil der Kinderbetreuung innegehabt hatte. "Ich habe mich immer bemüht, meinem Kind alles zu geben, was eine Mutter geben sollte." Schmerzen des Buben seien auch stets bei einem Arzt abgeklärt worden, es sei zudem "jede Hilfe" angenommen worden. 

Ähnlich äußerte sich der Zweitangeklagte. Er habe seine Partnerin nie in einer Situation gesehen, in der sie überfordert gewesen sei, gab der 25-jährige Vater zu Protokoll. Auch Misshandlungen durch seine Ehefrau habe er nicht mitbekommen, vielmehr sei seine Frau "lieb" zu dem Kind gewesen. Diverse Verletzungen des Buben sind aus Sicht beider Beschuldigten im Krankenhaus entstanden. Ein Bruch der Hand stamme daher, dass sich das Baby eingezwickt habe. 

Baby entwickelt sich in Pflegefamilie "hervorragend"

Generell berichtete der Syrer von einer schwierigen Gesamtkonstellation: Das Kind sei einen Monat zu früh auf die Welt gekommen, bei der Geburt habe es zudem Komplikationen gegeben. "Ich will das Beste für meinen Sohn", bekräftigte der Beschuldigte. Der Bub wurde letztlich bei einer Pflegefamilie untergebracht. "Er entwickelt sich hervorragend. Gott sei Dank hat er keine bleibenden Schäden", hob Staatsanwältin Gudrun Bischof hervor. "Als er bei Ihnen war, ist es ihm schlecht gegangen, jetzt geht es ihm gut", ergänzte sie in Richtung des Vaters.

Die Familie wurde infolge einer Gefährdungsmeldung nach einem Krankenhausaufenthalt des Buben im September 2023 von der Kinder- und Jugendhilfe betreut, schilderte eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf bei ihrer Befragung. Mehrere Hilfsdienste seien installiert worden, es habe monatliche Besprechungen mit den Eltern gegeben. „Der Eindruck entstand, dass die Schwierigkeit der Verletzung nicht angekommen war“, sagte die Zeugin aus. Anfang Februar 2024 war der Säugling erneut im Krankenhaus, danach erfolgte die behördliche Kindesabnahme. 

Mutter habe aus Überforderung gehandelt

Der Richter begründete das Strafmaß damit, dass die Mutter als junge Erwachsene gelte und sich ihre bisherige Unbescholtenheit ebenfalls als mildernd ausgewirkt hätte. Gehandelt habe sie zudem aus Überforderung in ihrer Situation als junge Mutter im Ausland mit einem „vielleicht auch nicht ganz unproblematischen Kind“. Die Tathandlungen seien in Abwesenheit des Ehemannes erfolgt, die Verletzungen für die restliche Familie nicht erkennbar gewesen, so der Richter. Verteidigerin Astrid Wagner erbat für ihre Mandanten Bedenkzeit, Staatsanwältin Bischof gab keine Erklärung ab.

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